- +29.10.2020 13:35 Uhr: Die Klärung was genau mit „Individualsport“ gemeint ist, steht noch aus. Der Landessportverband ist hierzu in Gesprächen mit den verordnungsgebenden Stellen der Landesregierung.++(mm) 28.10.2020 20:19 Uhr: „Lockdown“ im Sport in ganz Deutschland ab Montag, 02.11.2020. Für den schleswig-holsteinischen Sport führt die Landesregierung bislang folgendes aus: „Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, auch Trainingseinheiten von Vereinen müssen ausfallen. Individualsport, also etwa alleine oder zu zweit joggen gehen, ist jedoch weiterhin erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga darf weiterhin stattfinden – jedoch nur ohne Zuschauer.“ (Quelle: Webseite Landesregierung) Detaillierte Regelungen bleiben abzuwarten. Der KSV informiert sofort, wenn Einzelheiten bekannt sind.
Der vorliegende Beschluss der Videokonferenz von Kanzlerin und Ministerpräsidenten sieht in Nr. 5 Regelungen für die Freizeitgestaltung vor. Es muss nun abgewartet werden, wie diese Regelungen in die für den Kreis Pinneberg geltende Landesverordnung Schleswig-Holsteins umgesetzt werden. Konkrete Fragen, ob Tennis 1-gegen-1 noch erlaubt sein wird, oder auch ob Einzelreitunterricht möglich ist, können derzeit noch nicht beantwortet werden. Sobald hier Klarheit herrscht, teilen wir das an dieser Stelle mit.