Mitgliederversammlung – Coronavorschriften

Wir dürfen nach § 5 der Ersatzverordnung von Schleswig-Holstein bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen nur Personen Zugang gewähren, die geimpft, genesen oder getestet sind. Dafür sind ein Impfnachweis, Genesungsnachweis oder negativer Schnelltest/PCR-Test (nicht älter als 24/48 Stunden) vorgeschrieben.

Wir hätten uns es gerne anders gewünscht.

Für den Weg zum Sitzplatz und beim Verlassen dieses muss ein Mund-/Nasenschutz getragen werden. Dieser darf am Sitzplatz abgenommen werden.

Wir werden uns bemühen, nur die wichtigsten Sachen anzusprechen und zu entscheiden. Die anstehenden Ehrungen möchten wir in jedem Fall durchführen.

Habt bitte Verständnis dafür, dass wir nicht im bisherigen Rahmen agieren.

Bis Freitag
Jürgen