Ab Montag sollen nach heutiger Bekanntgabe in Schleswig-Holstein die 2-G-Regeln in Innenräumen auch beim Sport gelten.
Für alle Erwachsenen bedeutet dieses, dass sie nur am Sport (z. B. in der Turnhalle) teilnehmen dürfen, wenn sie geimpft oder genesen sind. Es reicht nicht aus, vorher einen Test gemacht zu haben.
Dieses kann unseren Sport teilweise einschränken, aber wir müssen die Regelungen einhalten. Wir können nur um Verständnis bitten.
Wer den Fitnessraum nutzen möchte, muss uns vorher eine entsprechende Bescheinigung (geimpft/genesen) senden (vorstand@tsvsm.de) oder eine Kopie in den Briefkasten des Flures vor dem Fitnessraum legen. Ausserdem muss sich jeder wieder registrieren, per Zettel oder App. Bitte habt Verständnis dafür, dass wir hier Kontrollen durchführen werden. Wir möchten nicht, dass uns die Nutzung des Raumes untersagt wird.
Sollten sich Änderungen ergeben, werde ich unverzüglich darüber informieren.
Hoffentlich sinken die Zahlen bald wieder und wir können etwas locker
Für den Vorstand
Jürgen Pliquet