Neue Coronaregeln ab 03.03.2022

Beim Sport gelten in Innenräumen wieder die 3-G-Regeln. Eine Personenbegrenzung gibt es nicht und es müssen auch keine Anwesenheitslisten geführt werden. Diese Regel gilt für alle Personen ab 16 Jahren.

Der Nachweis muss überprüft werden und es gelten als Tests:
Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden). Es können auch sog. Selbsttests unter Aufsicht des Verantwortlichen vor Ort durchgeführt werden, bevor ein Einlass erfolgt.

Für unser Clubheim gilt 3-G und weiterhin eine Maskenpflicht auf den Verkehrsflächen (nicht am Platz). Nur bei geschlossenen Privatveranstaltungen, bei denen andere Gäste keinen Zutritt haben, muss keine Maske im Raum getragen werden.

Der Vorstand des TSV